Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer

Zum Glück hat der Frühling endlich Einzug gehalten. Das bedeutet aber auch, dass Gräser, Büsche und Bäume ordentlich sprießen. Alle Grundstückseigentümer möchte ich bitten, darauf zu achten, dass Hecken und Bäume nicht in den Verkehrsraum – öffentliche Straßen und Gehwege – hineinragen. Im Zweifelsfall ist für einen entsprechenden Beschnitt zu sorgen, um der Verkehrssicherungspflicht nach zu kommen. Auch sonstiger Bewuchs z.B. durch Gräser oder Moos auf Straßen, Straßenrinnen oder Gehwegen ist vom jeweiligen Eigentümer entlang seines Grundstückes zu entfernen. Näheres dazu ist der Straßenreinigungsatzung der Gemeinde Kroppach zu entnehmen.

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