Befüllung der Altglascontainer

Aus Rücksicht auf die Anwohner dürfen die Altglascontainer unterhalb des Sportplatzes und an der Schulsporthalle werktags nicht zwischen 13 und 15 Uhr sowie 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens mit Glas befüllt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Befüllen grundsätzlich untersagt. Die Nichtbeachtung dieser Ruhezeiten kann wie beim Einsatz von Rasenmähern u.ä. mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein