Ratssitzung vom 30.09.2019

Bekanntgaben

Ortsbürgermeister Michael Birk informierte u.a. darüber, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in öffentlicher Sitzung Jürgen Jung zu seinem Vorsitzenden gewählt hat. Stellvertretender Vorsitzender wurde Andreas Birk.

Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Triesch“

Während der Offenlage im Rahmen der vorzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung des v.g. Bebauungsplanes sind Anregungen zur Planung vorgetragen worden.

Der Gemeinderat fasst dazu die folgenden Beschlüsse, jeweils einstimmig:

I. Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan „Auf dem Triesch“

Die Hinweise des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz, Diez, werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet sowie – sofern erforderlich – in den Planunterlagen ergänzt. Auf dem unbebauten Flurstück 203, Flur 1, ist eine überbaubare Grundstücksfläche über Baugrenzen festgesetzt. Die zur L 265 orientierte Baugrenze liegt an der nahegelegensten Stelle in einem Abstand von ca. 15 m zum Fahrbahnrand der Landesstraße. Ein eingemessener Fahrbahnrand der L 265 liegt nicht vor und ist daher aus der Luftbildkarte zugrunde gelegt worden. Die Baugrenze wird daher um 5 m zurückgenommen. Der einzuhaltende Mindestabstand von 20 m (Bauverbotszone) wird in der Planzeichnung durch die Eintragung einer von Bebauung freizuhaltenden Schutzfläche und in den Textfestsetzungen gemäß den Hinweisen des Landesbetriebs Mobilität berücksichtigt. Das rechtskräftig ausgewiesene Ferienhausgebiet wird über den Weg „An der Kapelle“ an die L 265 angebunden. Das Wegeverbindungsstück ist nicht im Bebauungsplangebiet enthalten und wurde folglich auch nicht in die Planänderung einbezogen, da es sich bekanntermaßen um eine bestehende Zufahrt handelt. In Folge der Umnutzung des Plangebiets ändern sich jedoch die Erfordernisse an die Erschließung, da nunmehr eine Dauerwohnnutzung beabsichtigt ist. Nach den einschlägigen rechtlichen Vorschriften ist die Anbindung des südlichen Teils des Plangebiets durch eine öffentliche Straße sicherzustellen. Von daher wird das Wegeverbindungsstück mit in die Planunterlagen integriert. Der Planentwurf wird entsprechend geändert. Im weiteren Verfahren ist zudem die verkehrstechnische Anbindung des Plangebiets hinsichtlich der Sichtverhältnisse zu prüfen. Gegebenenfalls notwendige offenzuhaltende Sichtflächen sind vom Bewuchs freizuhalten. Insoweit wird der Anregung des Landesbetriebs Mobilität entsprochen. Bezüglich der Lärmimmissionen bleibt festzuhalten, dass es sich vorliegend um eine Bestandssituation handelt, da das Plangebiet überwiegend bebaut ist und im Einflussbereich der L 265 liegt. Es handelt sich somit um einen vorbelasteten Bereich. Mit der Planänderung wird die hinsichtlich des Lärmschutzes sensiblere Nutzung „Wochenendhausgebiet“ in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Für letztgenannte Nutzung liegen die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß der DIN 18005 um 5 dB(A) höher als für ein Wochenendhausgebiet. Aus den genannten Gründen hält die Ortsgemeinde an der vorliegenden Planung fest und sieht von weiteren lärmtechnischen Untersuchungen bzw. von Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen ab.

Den Anregungen der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Sachgebiet Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge wird dahingehend entsprochen, dass zur Gewährleistung einer geordneten Erschließung das Wegeverbindungsstück „An der Kapelle“ bis zur Anbindung an die L 265 in das Plangebiet aufgenommen und als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt wird. Der Planentwurf ist entsprechend zu ändern (siehe hierzu auch Punkt 1).

Die Hinweise der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. Die angesprochenen Grundstücke sind bebaut, allerdings liegen die Gebäude in den oberen Hangbereichen. Mit der geplanten Erweiterung der überbaubaren Flächen in niedriger gelegene Bereiche ist eine mögliche Gefährdung durch Sturzfluten gegeben. Es wird daher beschlossen, die nordöstliche Baugrenze orientiert an den Gebäudebestand zurückzunehmen, um eine zukünftige Erweiterung in Richtung Tallage zu vermeiden. Weiterhin sind entsprechende Hinweise zur Gefährdungssituation in der Begründung zu erläutern.

Zu den Anregungen des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Mainz wird beschlossen, die Ziffer 8.2.1 der Planunterlagen durch die DIN 19731 zu ergänzen. Darüber hinaus sind die Anregungen seitens der privaten Bauherren in der weiteren Projektumsetzung eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Weitergehende Recherchen hinsichtlich des Radonpotenzials sind ebenfalls seitens der Bauherren eigenverantwortlich vorzunehmen. Die Planunterlagen werden – sofern erforderlich – entsprechend ergänzt. 

Die Anregungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Koblenz, und der Deutschen Bahn AG, Frankfurt/Main, werden zur Kenntnis genommen.

II. Beschlussfassung über die Offenlage des Bebauungsplanes „Auf dem Triesch“ nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Informationen zur Oberflächenpflege des Sportplatzes bei anhaltender Trockenheit

Der Vorsitzende des FSV Kroppach berichtet über die Beschwerde eines Sportplatz-Anwohners über die Staubentwicklung bei der Oberflächenpflege des Sportplatzes während der Trockenheit im Sommer. Der Rat stellt fest, dass die Angelegenheit zwischen dem Sportverein als Betreiber und dem Anwohner zu regeln ist. Es wird empfohlen, die Pflegearbeiten bei Trockenheit vorab den Anwohnern anzukündigen und ggfls zu anderen Tageszeiten oder in anderer Form vorzunehmen. Ortsbürgermeister Birk hat Erkundigungen eingeholt, nach denen es keine Vorschrift gibt, den Platz vor der Pflege zu wässern, und verwies auf die Hinweise der Wasserwerke, bei der Trockenheit im Sommer sparsam mit Wasser umzugehen.

Beratung und Beschluss über den Ankauf weiterer Geräte für den Spielplatz

OB Birk informiert über das positive Ergebnis der jährlichen Überprüfung der vorhandenen Spielgeräte. Das Ratsmitglied Hans Schneider schlägt dem Rat den Kauf von Bewegungsgeräten für Senioren vor zur Erweiterung des bisherigen Spielplatzes am Tennisheim zu einer generationenübergreifenden Freizeitanlage. Nach eingehender Beratung wird OB Birk beauftragt, sich bei der VG-Verwaltung hinsichtlich einzuhaltender Sicherheitsvorschriften und Auflagen zu erkundigen. Auch das allgemeine Interesse soll vorab nachgefragt werden. Nach Vorliegen der Informationen wird der Punkt als TOP in einer der nächsten Sitzungen nochmals aufgenommen.

Im nichtöffentlichen Teil wurden Grundstücksangelegenheiten behandelt.

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