Öffentlicher Teil
TOP 1 Bekanntgaben
OB Michael Birk informiert über verschiedene Gemeindeangelegenheiten.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde (Einführung von Wiesenurnengräbern)
In der Ratssitzung vom 06.06.2016 wurde grundsätzlich die Möglichkeit der Anlage von Wiesenurnengräbern auf dem Friedhof der OG beschlossen. Dazu legte OB Birk jetzt entsprechende Änderungen zur bestehenden Friedhofssatzung vor. Nach eingehender Beratung und Überarbeitung wird der folgende Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt:
„Die Friedhofssatzung der Gemeinde Kroppach wird wie folgt geändert:
§ 13, Satz (1)
Urnen dürfen – außer in den Fällen des § 12 Abs. 3 – nur in den hierfür besonders vorgesehenen Urnenreihengrabstätten, Urnenwiesenreihengrabstätten und auf dem Grabfeld für anonyme Bestattungen beigesetzt werden. Es handelt sich dabei um Grabstätten (Aschenstätten), die der Reihe nach belegt (Ausnahme Grabfeld für anonyme Bestattungen) und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. Je Urnenreihengrabstätte dürfen bis zu zwei Aschen beigesetzt werden. In Urnenwiesenreihengrabstätten darf keine 2. Urne beigesetzt werden. Gleiches gilt für Grabstätten auf dem Grabfeld für anonyme Bestattungen.
Neu eingefügt wird:
§ 16 a
Besondere Gestaltungsvorschriften für Grabfelder mit Urnenwiesengräbern
Urnenwiesenreihengrabstätten erhalten ein bodengleich flach aufliegendes Grabmal (Namensplatte) aus Naturstein in rechteckiger Form in der Größe
0,50 m x 0,40 m, Materialstärke = 80 mm.
Der Abstand zwischen den jeweiligen Namensplatten beträgt 50 cm.
Eine Erdbepflanzung ist bei Urnenwiesenreihengrabstätten nicht gestattet.
Ebenso ist das Ablegen von Grab- und Blumenschmuck in der Zeit vom 01.04. bis 31.10. eines Jahres nicht gestattet. Die Auswahl des geeigneten Natursteins sowie die Beschaffung und Anbringung der Platte obliegt dem Nutzungsberechtigten (Angehörigen).“
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde
Die Änderung der Friedhofsgebührensatzung resultiert aus vorstehendem TOP 2:
„Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kroppach wird wie folgt geändert:
A) Reihengrabstätten
2. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte oder einer Urnenwiesenreihengrabstätte 110.00 EUR
3. Überlassung einer anonymen Reihen-/Urnengrabstätte 110,00 EUR“
Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die weitere Planung für die Waldemar-Meutsch-Anlage und den Standort für einen Kinderspielplatz
Die künftige Nutzung der Waldemar-Meutsch-Anlage wird eingehend diskutiert. Im Rat wird weiterhin sowohl die Nutzung für Veranstaltungen und Familienfeiern als auch die sportliche Nutzung der Tennisplätze befürwortet. An Hand der vorliegenden Planskizze eines Spielgeräteherstellers wird die zusätzliche Neuanlage eines Kinderspielplatzes auf dem Gelände beraten. Danach werden folgende Beschlussvorschläge zur Abstimmung gestellt:
1. Die Nutzung für Veranstaltungen und die Vermietung für Familienfeiern wird wie bisher fortgeführt.
2. Die Nutzung der Tennisplätze wird wie bisher fortgeführt.
3. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, den Spielplatz an die Waldemar-Meutsch-Anlage zu verlegen unter gleichzeitiger Stilllegung des Spielplatzes am Wasserwerk. Die Spielgeräte sind in Anlehnung an die Planskizze und unter Berücksichtigung von entsprechendem Freiraum um das Tennisheim zu planen und aufzustellen.
OB Birk erhält den Auftrag bis zur nächsten Sitzung weitere Angebote für verschiedene Spielgeräte anzufordern.
Den Punkten 1 bis 3 wird zugestimmt.
TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage des TC Müschenbach zur Durchführung von Trainingsstunden und Spielen auf der Waldemar-Meutsch-Anlage
Der TC Müschenbach hat die Möglichkeit nachgefragt, gegen entsprechende Bezahlung, die beiden Tennisplätze der Waldemar-Meutsch-Anlage für Training und Spiele nutzen zu können. Nach Beratung wird beschlossen, mit dem TC Müschenbach Grundsatzverhandlungen zu führen. Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen und den Entgelten bleiben nach Abschluss der Verhandlungen einer gesonderten Abstimmung vorbehalten. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.
TOP 6 Anfragen und Auskünfte
Zu verschiedenen Gemeindeangelegenheiten werden Fragen gestellt und besprochen.
TOP 7 Einwohnerfragestunde
Von einigen Bürgern werden Fragen zu verschiedenen Arbeiten in der Gemeinde gestellt, die von OB Birk beantwortet werden.
Nichtöffentlicher Teil
TOP 8 Bekanntgaben
OB Michael Birk informiert über verschiedene Finanz- und Grundstücksangelegenheiten.
TOP 9 Beratung und Beschlussfassung über das Erstellen eines Einvernehmens gemäß § 36 BauGB i.V.m. der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB
Zu dem Bauvorhaben eines Einfamilienhauses mit Garage in der Bahnhofstraße wird das Einvernehmen hergestellt.