Ratssitzung vom 02.12.2019

Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2020, Tim Bettgenhäuser, kommissarischer Revierleiter 

Herr Bettgenhäuser informierte über die Situation des Fichtenwaldes bzgl. Bestand, Einschlagsmenge und zu erzielenden Preisen. Weiterhin erläuterte er die für 2020 geschätzten Kosten für Waldbegründung, Waldpflege, Wildschutz, Verkehrssicherung, Versicherung und Wegebau. Es ist aber auch ein Zuschuss von Land und Bund für eine Aufforstung zu erwarten. Stellt man die Erntekosten und die sonstigen Kosten gegenüber dem Ertrag und dem Landeszuschuss, so kann die Gemeinde Kroppach evtl. mit einem leichten Ertrag im unteren 4-stelligen Bereich rechnen. 

Es wurde einstimmig beschlossen, dem Forstwirtschaftsplan 2020 zuzustimmen. 

Informationen zur Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Mörsbach am 12.11.19 und ggfls. Beratung und Beschluss zu einer Baumaßnahme des Kindergartenzweckverbandes 

Nach eingehender Diskussion auch unter Beteiligung von Gästen aus Heimborn wurden folgende Beschlüsse jeweils einstimmig gefasst: 

Beschluss 1: Angesichts von 19 Kindern, die derzeit nicht untergebracht werden können, wird eine Kurzfristlösung, ohne Bedingungen durch die Gemeinde Mörsbach und/oder dem Zweckverband, auf Basis einer Containerlösung auf dem Parkplatz und/oder unter Einbeziehung von Räumlichkeiten der Ortsgemeinde Mörsbach befürwortet. 

Beschluss 2: Die Gemeinde Kroppach fordert die Gemeinde Mörsbach auf, einen Beschluss zu fassen, alle aktuellen und zukünftigen Liegenschaften, die vom Kindergarten genutzt werden, einschließlich der Nebenräume in der alten Schule, in das Eigentum des Zweckverbandes zu übertragen. 

Bekanntgaben 

a)    Die Aktion „Saubere Landschaft“ findet 2020 am 4. April statt.  

b)    Die Jagdgenossenschaft hat ihre Sitzung am 21. Januar im Gemeindehaus. 

Beratung und Beschluss über die vorsorgliche Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13b BauGB 

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt für den Bereich „Am Stellenberg II“, Flur 10, Parzellen 2219/1, 801/3, 802/2, 803/2, 804/2, 805/2, 806/2, 807/2 und 831 bis 845 sowie Flur 13, Parzellen 1034 bis 1039 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13b BauGB durch Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren und wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt. 

Demnach wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen. 

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung bzw. vorgezogene Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.  

Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vorbereitungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Beauftragung eines Planungsbüros zu treffen.  

Abstimmungsergebnis: einstimmig, bei 3 Enthaltungen 

Ob der Bebauungsplan tatsächlich umgesetzt wird, muss bis Ende 2021 entschieden werden. 

Vorberatung Haushalt 2020 

Folgende Positionen wurden für die Aufnahme in den Haushalt 2020 u.a. vorgeschlagen: 

–       Ersatz für den gemeindeeigenen Rasentrecker (ca. 20.000 Euro) 

–       Instandsetzungsarbeiten an der Friedhofsmauer (Ortsausgang ab Seiteneingang) 

–       Instandsetzungsarbeiten Tennisheim (ca. 15.000 Euro)

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