Grabräumungen auf dem Friedhof

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass das Räumen von Gräbern auf dem Kroppacher Friedhof zwar in Eigenregie durchgeführt werden darf – allerdings nur in Absprache mit der Friedhofs- bzw. Gemeindeverwaltung. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die von unserer Friedhofssatzung vorgegebene Liegezeit von 30 Jahren zum Zeitpunkt der Räumung erreicht ist. Fahrzeuge, die für die Räumung benötigt werden, dürfen nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung den Friedhof befahren.

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