Freilaufende Hunde

Aus gegebenem Anlass: In Rheinland-Pfalz – und damit auch in der Gemarkung Kroppach – besteht zwar keine generelle Leinenpflicht in Wald und Flur, der Hund muss aber jederzeit kontrollierbar sein und auf Zuruf sofort kommen. Bei Begegnungen insbesondere mit Spaziergängern und anderen Hunden sollte der Hund daher im Zweifelsfalle ebenso an die Leine genommen werden, wie es innerhalb der Wohnbebauung ohnehin vorgeschrieben ist. Wenn ein freilaufender Hund beim Wildern ertappt wird, dürfen Jagdschutzberechtigte unter bestimmten Umständen sogar auf den Hund schießen, z.B. wenn er sich nicht im direkten Kontakt zum Halter befindet. Unter Wildern ist dabei nicht nur das eigentliche Jagen zu verstehen, sondern auch das Stöbern nach Wildtieren oder das Stören der Brut. Im gemeinsamen Interesse bitte ich alle Hundehalter, dies bei ihren Spaziergängen mit ihrem Hund zu beachten.

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