Leider müssen wieder einmal einige wenige Grundstücksbesitzer an ihre Verpflichtung erinnert werden, dass sie die an ihre Grundstücke anschließenden öffentlichen Straßen und Gehwege vom Bewuchs frei zu halten haben. Bäume und Büsche sind so weit zurück zu schneiden, dass sie nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Gras, Moos und ähnlicher Bewuchs ist von Gehwegen und dem Straßenkörper zu entfernen. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke in der Ortslage. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Dazu muss es doch nicht kommen!