Die Frühjahrssanierung unserer Tennisplätze ist abgeschlossen. Ab dieser Saison wird der TC Müschenbach einen Teil seines Trainings- und Spielbetriebes auf unseren Plätzen durchführen. Jugendmannschaften und die Zweite Herrenmannschaft spielen ab dem kommenden Wochenende ihre Meisterschaftspunkte bei uns aus. Interessierte Zuschauer sind sicherlich gerne gesehen. Vielleicht bekommt der eine oder andere aus Kroppach dann auch wieder Lust, selbst einen Tennisschläger in die Hand zu nehmen.
Trotz der Nutzung durch den TC Müschenbach, ist es auch in diesem Jahr wieder möglich, außerhalb der Trainingszeiten die Plätze für private Spiele zu mieten.
An den Nutzungsgebühren hat sich gegenüber den Vorjahren nichts geändert:
Saison-Abo: Familie 150,00 € pro Familie
Eine Familie sind vier Personen, die gleichzeitig buchen und als Gruppe regelmäßig spielen. Für eine Familie besteht die Möglichkeit, auf dem Belegungsplan pro Woche eine feste Zeit (max. 2 Std.) und auch 2 Plätze zu blockieren. Familienmitglieder können sich als Besitzer eines Dauer-Abos auch zu allen anderen freien Zeiten auf dem Belegungsplan eintragen und spielen.
Saison-Abo: Einzelperson 80,00 € pro Person
Einzelpersonen (Erwachsene) dürfen immer, wenn die Plätze frei sind, nach Eintragung auf dem Belegplan spielen.
Einzelstunden: 10,00 € pro Stunde/Person u. Platz
(max. 20,00 € d.h. auch bei einem Doppel nur 20,00 €)
Jugendliche bis 14 Jahre: keine Gebühr
Hier muss ein verantwortlicher Erwachsener die Spielzeit auf dem Belegplan eintragen und während der Spielzeit anwesend sein. Der Schlüssel wird für jede eingetragene Stunde separat ausgegeben.
Jugendliche von 15-18 Jahre: keine Gebühr
Die Jugendlichen tragen sich im Belegplan ein und holen den Schlüssel bei der Gemeindeverwaltung ab. Dabei muss jeder eine Erklärung der Eltern abgeben (Vordruck), die im Schadensfall für ihre Kinder haften.
Bei jeder Platzbenutzung müssen mindestens zwei Personen eine Spielerlaubnis besitzen, diese übernehmen auch die Verantwortung.
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung führen im ersten Fall zu einer Abmahnung und im zweiten Fall zu einem Platzverweis für die laufende Saison. Die Kosten für verursachte Schäden werden in jedem Fall eingefordert.
Anmeldungen nimmt der Ortsbürgermeister entgegen.