Aus der Gemeinderatssitzung am 25.11.24

Öffentlicher Teil

Bekanntgaben

Der Ortsbürgermeister informiert über die konstituierende Sitzung des Kindergartenzweckverbands. Es konnte kein Vorsitzender und kein Stellvertreter gefunden werden. Egon Müller und Burkhard Schneider führen ihre Positionen kommissarisch fort. Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeiten des Vorsitzenden werden mit 100 Euro im Monat angepasst.

Die „Aktion Saubere Landschaft“ findet am 12.04.2025 statt.

Beratung und Beschluss über den Forstwirtschaftsplan 2025

Revierförster Matthias Gürke erläutert das Geschäftsjahr 2024. Das wurde mit einem um 6.000 Euro besserem Ergebnis abgeschlossen als erwartet, jedoch beträgt der Verlust 8.700 Euro. Für 2025 ist ein Einschlag von 110 fm geplant. Das erwartete Ergebnis wird mit einem Verlust von 16.720 Euro eingeplant. Offen sind noch etwaige Förderungen.

Der Gemeinderat stimmt dem Forstwirtschaftsplan 2025 einstimmig zu.

Beratung und Beschluss über eine Anpassung der Steuerhebesätze 2025

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Beschluss vom 21.10.2024 beizubehalten und die erneute Abstimmung über die Anpassung der Steuerhebesätze zu verschieben, bis die Sätze auf Basis der angekündigten gesetzlichen Regelung im Land Rheinland-Pfalz. Vorliegen.

Beratung und Beschlussfassung über die Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und Gaslieferverträge an die Verbandsgemeinde Hachenburg

Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Die Ortgemeinde Kroppach überträgt der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß § 67 Abs. 5 GemO als weitere Selbstverwaltungsaufgabe die Berechtigung zum Abschluss von Strom- und Gaslieferungen für die Zeit ab 01.01.2026. Dies schließt die Teilnahme an Ausschreibungen von Strom- und Gasverträgen ein. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Strom- und Gaslieferverträge mit dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu unterzeichnen.

Beratung und Beschluss über eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kroppach (Anpassung der Sitzungsgelder)

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig (bei Nichtbeteiligung des Ortsbürgermeisters) die Hauptsatzung der Gemeinde zu ändern und die Sitzungsgelder von 10 Euro pro Sitzung auf 20 Euro pro Sitzung zu erhöhen.

Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Vorkaufsrecht bei einem Grundstück „An der Kapelle“ nicht auszuüben.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein