Öffentlicher Teil
TOP 1 Bekanntgaben
OB Michael Birk informiert über
• Genehmigung des Haushaltsplanes 2017 der Gemeinde Kroppach durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
• Verlegung von Breitbandkabel durch die EVM in einem Teilbereich der Raiffeisenstraße
Die VG-Verwaltung weist auf die Einreichungsfrist 15.07.2017 zur Beantragung von Zuschüssen für förderungsfähige Hochbaumaßnahmen hin.
TOP 2 Anfragen und Auskünfte
Es wurde eine Frage zum Mobiliar des Tennisheimes gestel
TOP 3 Einwohnerfragestunde
Entfällt
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahme zum 4. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg
OB Michael Birk stellt die Veränderungen vor. Da die Gemeinde Kroppach nicht direkt betroffen ist, werden keine Einwendungen gegen die Planung erhoben.
TOP 5 Beratung und Beschluss über verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Verbindung der Straße „Am Sportplatz“ zur „Ringstraße“
OB Michael Birk informiert über die Inhalte und Vorschläge aus der Anwohnerversammlung. Nach eingehender Diskussion und Abstimmung über unterschiedliche Vorschläge wird mehrheitlich beschlossen, eine Verkehrsberuhigung durch Erhöhungen auf der Straße ähnlich wie beim „Helmertalweg“ herbei zu führen.
TOP 6 Beratung und Beschluss über den Standort der Glascontainer am Sportplatz
Es ergeht der Vorschlag, die Glascontainer probeweise in die Baumreihe zwischen Parkplatz und Weg „Bürgerborn“ zu versetzen. Die Gemeinde schafft dort eine entsprechende Bucht an der Böschung. OB Michael Birk wird beauftragt, diesbezüglich Kontakt mit dem Aufsteller des Containers aufzunehmen.
Nichtöffentlicher Teil
TOP 7 Beratung und Beschluß über eine Kooperation mit der Tennisschule Lob in Bezug auf die Tennisplätze in der Waldemar-Meutsch-Anlage
Nach eingehender Beratung und der Festlegung einiger Eckpunkte für einen möglichen Mietvertrag wird OB Birk beauftragt, mit dem Geschäftsführer der Tennisschule, Herrn Razvan Mihai, weiter zu verhandeln. Das Ergebnis wird erneut im Rat bewertet.
TOP 8 Beratung und Beschluss über die Herstellung des Einvernehmens gem. § 36 BauGB i.V.m. der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 BauGB (Carportanlage Hauptstraße 5)
Das Einvernehmen wird hergestellt.
TOP 9 Beratung und Beschluss über die Herstellung des Einvernehmens nach § 36 BauGB i.V.m. einer erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB (Bauvorhaben Gewerbestraße 24)
Das Einvernehmen wird hergestellt.
TOP 10 Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Die Gemeinde wird von Ihrem Vorkaufsrecht bezüglich eines Kaufvertrages eines Bauplatzes in der Gartenstraße keinen Gebrauch machen.