- Bekanntgaben
Der Bürgermeister berichtete u.a.:
– Die Deutsche Telekom AG wird auch das Kroppacher Gewerbegebiet an ihr Glasfasernetz anschließen.
– Die Seilbahn für den Spielplatz auf dem Tennisgelände wird in den Herbstferien geliefert und aufgestellt.
- Beratung und Beschlussfassung über das Vorgehen beim Bebauungsplan „Auf dem Triesch“
Nachdem Herr Oettgen vom Bauamt der Verbandsgemeinde den Gemeinderat darüber informiert hatte, dass aufgrund eines Formfehlers der Bebauungsplan von 1975 wahrscheinlich nicht rechtskräftig in Kraft gesetzt wurde, erging vorsorglich folgender einstimmiger Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kroppach beschließt die Neuausfertigung und rückwirkende Inkraftsetzung des Ursprungsbebauungsplans „Auf dem Triesch“ zum 28.03.1975.
Gleichzeitig wird beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes ebenfalls neu auszufertigen und zum 05.04.1983 rückwirkend in Kraft zu setzen.
Auf die Rechtsgültigkeit der seit 1975 für dieses Gebiet ausgesprochenen Baugenehmigungen hat der mögliche Formfehler von 1975 keine Auswirkungen.
- Beratung und Beschluss über einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Forstamt Hachenburg gemäß § 27 Abs. 3 Landeswaldgesetz
Aufgrund der Änderung bei der Vermarktung des Holzes aus dem Gemeindewald muss der bestehende Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Forstamt Hachenburg neu geschlossen werden.
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Vertrag einstimmig zu.
- Anfragen und Auskünfte
U.a. wurde ein Antrag des FSV Kroppach besprochen, der um finanzielle Unterstützung für den Neuaufbau von Mannschaften in den Jugendspielgemeinschaften gebeten hat. Die Gemeinde Kroppach unterstützt dies mit einem einmaligen Zuschuss von 300 €.
- Einwohnerfragestunde
-entfällt-
- Beratung und Beschluss über Stellungnahme/Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB (Nutzungsänderung)
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen mit der Nutzungsänderung mehrheitlich nicht her.
- Beratung und Beschluss über Stellungnahme/Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V.m. der Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB (Erweiterung eines vorhandenen Stallgebäudes)
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen mit der geplanten Erweiterung mehrheitlich her.
- Beratung und Beschluss über die Auftragsvergabe zur Instandsetzung des Daches über der Sitzgruppe am alten Spielplatz
Da die Dachkonstruktion mit Stamm so marode ist, dass sich eine Instandsetzung nicht lohnt, beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Dachkonstruktion komplett zu entfernen.