Parken am Kirchplatz

Die ausgewiesenen Parkplätze am Kirchplatz sind mit Hinweisschildern (gut sichtbar und lesbar) zur Parkdauer und Parkberechtigung gekennzeichnet. Leider wir dies nicht unbedingt beachtet (zum Beispiel zu lange Parkzeiten, keine Parkscheibe ausgelegt, Nutzung der Schwerbehindertenparkplätze ohne Berechtigungsausweis, etc.). Die Ortsgemeinde bittet darum, sich an die gegebenen Rechtsvorschriften zu halten.

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