Aus Rücksicht auf die Anwohner dürfen die Altglascontainer unterhalb des Sportplatzes und an der Schulsporthalle werktags nicht zwischen 13 und 15 Uhr sowie 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens mit Glas befüllt werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Befüllen grundsätzlich untersagt. Die Nichtbeachtung dieser Ruhezeiten kann wie beim Einsatz von Rasenmähern u.ä. mit einer Ordnungsstrafe belegt werden.