Beratung und Beschluss über die Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Triesch“
Beschluss 1:
Der Anregung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, wird dahingehend entsprochen, dass alle Baugrenzen, also auch im Bereich der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen, vermaßt werden. Die Hinweise bezüglich der Sicherstellung der Löschwassermengen werden zur Kenntnis genommen. Nach Mitteilung der Verbandsgemeindewerke Hachenburg ist eine erforderliche Sicherstellung der Löschwassermenge über das öffentliche Wasserversorgungsnetz gewährleistet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2:
Die Hinweise der SGD Nord werden zur Kenntnis genommen. Zwischenzeitlich hat ein Ortstermin mit der SGD Nord, Regionalstelle Montabaur, stattgefunden. Im Rahmen dessen wurde festgestellt, dass die bestehende Oberflächenentwässerung im Wochenendhausgebiet Kroppach auf gewachsenen Strukturen aus der Vergangenheit basiert. Für einen Teilbereich des Plangebietes besteht eine Trennkanalisation mit Einleitung in ein namenloses Gewässer. Bei dem Ortstermin wurde zudem ermittelt, dass im Einleitungsbereich keine Erosionen vorhanden sind. Das lässt darauf schließen, dass die vorhanden Einleitmenge als gewässerverträglich bewertet werden kann. Von daher kann auf eine Änderung der bestehenden Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser verzichtet werden. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht wird jedoch eine Änderung der Einleitungsstelle empfohlen. Die derzeit rechtwinklig erfolgende Einleitung mit Betonquerung ist so umzugestalten, dass die Einleitung in Fließrichtung des Gewässers erfolgt und der Beton aus dem Gewässer entfernt wird. Ferner soll der Einleitungsbereich mit Wasserbausteinen gegen Erosion geschützt werden. Dieser Empfehlung wird seitens der Ortsgemeinde Kroppach zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 3:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Auf dem Triesch“ gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO förmlich als Satzung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Informationen aus der Sitzung des Kindergartenzweckverbandes Mörsbach am 05.03.2020
Der Gemeinderat wird über die TOP der Sitzung des Kindergartenzweckverbands informiert.
- Zwischenlösung Container ist beschlossen
- Eine Nutzungsänderung des Turnraums als Gruppenraum für die Zeit bis zum Aufstellen der Container wird beim Landesjugendamt beantragt
- Kosten der Erweiterung des Kindergarten Mörsbach
- Idee eines Neubaus
Beratung und Beschluss über die Ausübung von Vorkaufsrechten
In der Beratung über die Ausübung von Vorkaufsrechten bei verschiedenen Kaufverträgen beschließt der Gemeinderat, bei zwei Grundstücken das Vorkaufsrecht der Gemeinde auszuüben.