TOP 1 Sachstand Straßenbau Gewerbegebiet
Herr Peter Kreidt von der VG Hachenburg erläuterte ausführlich die aktuelle Situation der Oberflächenentwässerung und das Konzept zur Lösung des Problems: Bisher erfolgt die Ableitung über verschiedene Kanäle und Gräben in eine Mulde zum Versickern. Im Rahmen des Ausbaus der Gewerbestraße nimmt die Versiegelung zu und damit die Gefahr, dass Überflutungen bei immer öfter stattfindenden Starkregenereignissen auftreten können. Damit reicht die bisherige Planung nicht aus. Herr Kreidt schlägt zur Vermeidung künftiger Überflutungen die Ableitung des Oberflächenwassers über bestehende und genehmigte Durchlässe an B 414 und Bahntrasse auf das angrenzende Privatgelände unter Nutzung der bestehenden Infrastruktur vor. Ab dort ist der Neubau einer Abwasserleitung bis zum Abwasserkanal im Bereich Bürgerborn mit Anlage eines Rückhaltebeckens erforderlich. Hier würde sich ggfls. auch der Bau einer Zisterne zur Bewässerung des Sportplatzes anbieten. Es wurden Alternativen besprochen, die allerdings wohl nicht das Problem lösen bzw. bereits im Vorfeld von Betroffenen abgelehnt wurden. Es empfiehlt sich, den Endausbau der Gewerbestraße zusammen mit der Erstellung der Abwasserleitung auszuschreiben. Das bedingt dann allerdings eine Verzögerung des Endausbaus bis zur Vorlage aller Genehmigungen seitens der zuständigen Behörden. Die Anlieger des Gewerbegebietes sollen entsprechend informiert werden.
TOP 2 Bekanntgaben
Erneuerung Flutlichtanlage Sportplatz: Der Anbieter erstellt eine kostenlose Lichtplanung. Förderanträge kann aufgrund der Fristvorgaben erst 2021 gestellt werden.
TOP 3 5. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg
- Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Kroppach
- Beratung und Beschluss über den Antrag der Gemeinde Kroppach auf Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in Flur 10, Grundstücke 786 bis 793
1. Die Gemeinde Kroppach hat keine Einwände gegen den vorgelegten 5. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg.
2. Die Gemeinde Kroppach beantragt, in den vorgelegten 5. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche in Flur 10, Grundstücke 786 bis 793, zusätzlich aufzunehmen.
Begründung: Die genannten Grundstücke erweitern die bereits vorhandene Gemeinbedarfsfläche mit Grundschule, Schulsporthalle, Gemeindehaus und Feuerwehr im direkten Anschluss erheblich und bieten so die Möglichkeit für eine eventuelle Erweiterung der Grundschule, den möglichen Bau eines neuen Kindergartens, einer Freizeitanlage oder sonstiger Einrichtungen für die Gemeinde Kroppach.
Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig.
TOP 4 Beratung und Beschluss über die Festsetzung der Hundesteuer 2021 und der Steuerhebesätze 2021
Die Nivellierungssätze des Landes wurden beibehalten. Deshalb beschließt der Gemeinderat einstimmig,
– die Steuerhebesätze Grundsteuer A u. B,
– die Steuerhebesätze Gewerbesteuer
– die Höhe der Hundesteuer
unverändert beizubehalten.
TOP 5 Beratung und Beschluss über die freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung der PEFC-Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung
Die Ortsgemeinde Kroppach hat sich bisher noch nicht zur Einhaltung des PEFC-Standards verpflichtet. Die Verpflichtung wird sich erwartungsgemäß auf die spätere Vermarktung positiv auswirken. Der entsprechende Beschluss wurde einstimmig gefasst.
TOP 6 Anfragen und Auskünfte
OB Birk informierte den Gemeinderat u.a. darüber, dass es vorerst keine Vermietung des Gemeinderaumes und des Tennisheimes für private Feiern anlässlich der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geben wird. Der Gemeinderat nahm zustimmend Kenntnis.
Es wurde eine Frage zum Stand der Gespräche Kindergartenzweckverband gestellt. Ein gemeinsamer Termin der beteiligten 6 Ortsbürgermeister und dem Verbandsbürgermeister der VG Hachenburg wurde coronabedingt auf den 17.12.2020 verschoben.
Im nichtöffentlichen Teil wurden Finanzangelegenheiten besprochen. Der Gemeinderat verzichtete auf die Inanspruchnahme des gemeindlichen Vorkaufsrechtes bei 3 Baugrundstücken im Helmertal. Mit einem nachträglichen Bauantrag für die Errichtung einer Gartenlaube auf einem Grundstück an der Raiffeisenstraße wurde Einvernehmen hergestellt.